Information zur Gleichbehandlung
Das Gleichbehandlungsgesetz und das Behindertengleichstellungspaket verbieten Arbeitgeber_innen und Arbeitsvermittler_innen bei der Veröffentlichung und Begründung eines Arbeitsverhältnisses jegliche Diskriminierung auf Grund des Geschlechts, Alters, der ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, sexuellen Orientierung und einer Behinderung.